An-, Ab-, Ummeldung eines Wohnsitzes
Beschreibung:

Die Fortschreibung des Einwohnermelderegisters bei Zuzügen, Wegzügen und Umzügen innerhalb einer Gemeinde bzw. Statuswechseln bei Bürgern mit mehreren Wohnsitzen, ist eine der wesentlichen Aufgaben der Einwohnermeldeämter. Für Personen bis zum 16. Lebensjahr obliegt die Verpflichtung zur Meldung dem gesetzl. Vertreter. Für Personen, für die ein Betreuer bestellt ist, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt die Meldepflicht dem Betreuer. Eine Abmeldung ist zukünftig noch notwendig bei Fortzügen ins Ausland, Aufgabe einer Hauptwohnung in Bayern und Zuzug in die bereits bestehende bayer. Nebenwohnung, Aufgabe einer Hauptwohnung außerhalb Bayerns und Zuzug in die bereits bestehende bayer. Nebenwohnung.


Was ist mitzubringen

PERSÖNLICHES ERSCHEINEN ERFORDERLICH ! Bei An- oder Ummeldung:An- bzw. Ummeldeformular ggf. Beiblatt zur Anmeldung bei mehreren Wohnungen (jeweils erhältlich im Einwohnermeldeamt) Ausweisdokumente der/des Anzumeldenden für Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben Bei Abmeldung:Abmeldeformular (erhältlich im Einwohnermeldeamt) Ausweisdokumente der/des Anzumeldenden für Identitätsnachweis


Gebühren

Kostenfrei


Fristen

Binnen 1 Woche nach Bezug bzw. Auszug aus einer Wohnung.

Adresse:

Stadtverwaltung Neumarkt i.d.OPf.

Einwohnermeldeamt

Rathausplatz 2

92318 Neumarkt i.d.OPf.

Öffnungszeiten:
Montag - Mittwoch 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag

8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr - 13.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Mitarbeiter:
Helga Dworschak
Tel.: 09181 255-227
Fax: 09181 255-233
Rathaus II, 2. OG, Zi. 27
Ursula Fürst
Tel.: 09181 255-225
Fax: 09181 255-233
Rathaus II, 2. OG, Zi. 27
Ludwig Meier
Tel.: 09181 255-228
Fax: 09181 255-233
Rathaus II, 2. OG, Zi. 27
Elisabeth Nutz
Tel.: 09181 255-226
Fax: 09181 255-233
Rathaus II, 2. OG, Zi. 27
zusätzl. Suchbegriffe: Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung,
 
 
SucheSuche