Die Fortschreibung des Einwohnermelderegisters bei Zuzügen, Wegzügen und Umzügen innerhalb einer Gemeinde bzw. Statuswechseln bei Bürgern mit mehreren Wohnsitzen, ist eine der wesentlichen Aufgaben der Einwohnermeldeämter. Für Personen bis zum 16. Lebensjahr obliegt die Verpflichtung zur Meldung dem gesetzl. Vertreter. Für Personen, für die ein Betreuer bestellt ist, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt die Meldepflicht dem Betreuer. Eine Abmeldung ist zukünftig noch notwendig bei Fortzügen ins Ausland, Aufgabe einer Hauptwohnung in Bayern und Zuzug in die bereits bestehende bayer. Nebenwohnung, Aufgabe einer Hauptwohnung außerhalb Bayerns und Zuzug in die bereits bestehende bayer. Nebenwohnung.
Was ist mitzubringen
PERSÖNLICHES ERSCHEINEN ERFORDERLICH ! Bei An- oder Ummeldung:An- bzw. Ummeldeformular ggf. Beiblatt zur Anmeldung bei mehreren Wohnungen (jeweils erhältlich im Einwohnermeldeamt) Ausweisdokumente der/des Anzumeldenden für Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben Bei Abmeldung:Abmeldeformular (erhältlich im Einwohnermeldeamt) Ausweisdokumente der/des Anzumeldenden für Identitätsnachweis
Gebühren
Kostenfrei
Fristen
Binnen 1 Woche nach Bezug bzw. Auszug aus einer Wohnung.