Die Errichtung, Änderung, Versetzung und Erneuerung von Grabmalen bedürfen der Genehmigung durch die Stadt Neumarkt i.d.OPf.
Als Grabmal gelten Grabzeichen aller Art, die auf Dauer an einer Grabstätte angebracht werden, insbesondere Kreuze aus Holz, Stein oder Metall, Grabsteine, ferner Grabplatten, Wandtafeln und Wandverkleidungen.
Eine Genehmigung ist auch einzuholen für Tünchungen, Änderungen der Fassade, der Höhe und der Abdachungen von Mauergräbern.
Was ist mitzubringen
Die Genehmigung von Grabmalen ist mit einem Formblatt zu beantragen, das bei der Friedhofsverwaltung und bei den Neumarkter Steinmetzbetrieben aufliegt.
Gebühren
Für die Erteilung der Erlaubnis zur erstmaligen Aufstellung, zur Änderung oder Erneuerung eines Grabmals werden folgende Gebühren erhoben:
a) bei Urnennischenplatten 30,-- Euro
b) bei Urnengräbern 50,-- Euro
c) bei allen anderen Grabstätten 70,-- Euro
Für Urnenbeisetzungen im Friedhain und in den anonymen Gräbern werden keine Gebühren erhoben.
Fristen
Vor Erteilung der Genehmigung darf nicht mit den Arbeiten im Friedhof begonnen werden.