Kindererziehungszeiten sind die Zeiten der Erziehung eines Kindes in den ersten drei Lebensjahren (36 Kalendermonate) bei Geburten zum 01. Januar 1992 an, beziehungsweise in den ersten 12 Kalendermonaten bei Geburten vor dem 01. Januar 1992. Kindererziehungszeiten sind Beitragszeiten. Hierfür werden Pflichtbeiträge vom Bund gezahlt. Zeiten der Erziehung eines Kindes bis zum 10. Lebensjahr sind darüber hinaus Berücksichtigungszeiten. Die Erziehungszeit wird bei dem Elternteil angerechnet, der das Kind erzogen hat. Haben die Eltern das Kind gemeinsam erzogen, können sie übereinstimmend erklären, wem die Kindererziehungszeit angerechnet werden soll.
Auch für Adoptiv- oder Pflegekinder können Kindererziehungszeiten angerechnet werden. Sie können nicht anerkannt werden bei Elternteilen die bereits anderweitig versorgt sind (z.B. Beamte). Die Meldebehörden zeigen die Geburt eines jeden Kindes dem Rentenversicherungsträger an. Er wendet sich dann wegen der Versicherungspflicht an die Kindesmutter.
Was ist mitzubringen
- Versicherungsnummer der Mutter und des Vaters
- Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde oder das Familienstammbuch
Formulare
Das Formular wird Ihnen entweder direkt vom Rentenversicherungsträger zugeschickt oder kann bei der Rentenantragsstelle zum Ausfüllen abgeholt werden.