Beglaubigung für Rentenzwecke
Beschreibung:

Die Rentenantragstelle beglaubigt Rentenbescheide und andere Urkunden, die bei den Rentenversicherungsträgern vorgelegt werden müssen. Beglaubigungen für private Zwecke oder Beglaubigungen von Schulzeugnissen führt das Steueramt durch.


Was ist mitzubringen

Originalurkunde oder Rentenbescheid, der beglaubigt werden soll.


Gebühren

Für Rentenzwecke ist die Beglaubigung kostenlos.

Adresse:

Stadtverwaltung Neumarkt i.d.OPf.

Rentenantragstelle

Rathausplatz 2

92318 Neumarkt i.d.OPf.

Öffnungszeiten:
Montag - Mittwoch 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag

8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr - 13.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Mitarbeiter:
Michael Lang
Tel.: 09181 255-242
Fax: 09181 255-249
Rathaus II, 2. OG, Zi. 20
Eugen Steger
Tel.: 09181 255-241
Fax: 09181 255-249
Rathaus II, 2. OG, Zi. 20
 
 
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