Heizöltankanlagen unterliegen besonderen Rechtsvorschriften.
Aufgabe dieser Vorschriften und ihres Vollzugs ist, das Grundwasser und die Oberflächengewässer (Seen, Bäche, Flüsse) vor einer Verunreinigung durch wassergefährdende Stoffe (§ 62 Abs. 3 WHG) zu schützen.
Wer eine prüfpflichtige Heizöltankanlage errichten oder eine bestehende prüfpflichtige Anlage wesentlich verändern will, muss dies vor Inbetriebnahme/Änderung der Stadt Neumarkt i.d.OPf. mit unten stehendem Formblatt mindestens sechs Wochen im Voraus anzeigen.
Für Heizöltankanlagen sind gemäß § 46 Absatz 2 und 3 VAwS (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) i. V. m. Anlage 5 und 6 folgende Prüfpflichten gegeben:
Heizöltankanlagen: | Prüfung vor Inbetriebnahme oder nach wesentlicher Änderung | Wiederkehrende Prüfung | Prüfung bei Stilllegung |
Unterirdisch | Alle | Alle (alle 5 Jahre) | Alle |
Oberirdisch | Tankvolumen größer 1000 Liter | Tankvolumen größer 10.000 Liter (alle 5 Jahre) | Tankvolumen größer 10.000 Liter |
Unterirdisch innerhalb von Schutzgebieten | Alle | Alle (alle 2,5 Jahre) | Alle |
Oberirdisch innerhalb von Schutzgebieten | Tankvolumen größer 1000 Liter | Tankvolumen größer 1000 Liter (alle 5 Jahre) | Tankvolumen größer 1000 Liter |
Auf die Eigenhaftung des Betreibers wird hingewiesen. Der Betreiber haftet für alle Schäden im Rahmen einer Gefährdungshaftung.
Was ist mitzubringen
Anzeige Heizöllagerung
Bescheinigung eines Sachverständigen über die erfolgte Überprüfung.
Gebühren
Keine Gebühren
Formulare
Sie können die unten angebotenen Formulare am Computer ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit o.g. Unterlagen an das Ordnungsamt senden oder beim Ordnungsamt abgeben.