Das Ordnungsamt erteilt vorübergehende, vorläufige sowie endgültige Erlaubnisse für Gaststättenbetriebe.
Was ist mitzubringen
Für die Erteilung einer endgültigen Erlaubnis zum Betreiben einer Gaststätte benötigen wir:
- Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
- Nachweis der lebensmittelrechtlichen Belehrung vor der IHK
- Nachweis der Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (Gesundheitsamt)
Gebühren
Vorübergehende Gaststättenerlaubnis: 25,-- EUR bis 1.750,-- EUR
Vorläufige Gaststättenerlaubnis: 25,-- EUR bis 500,-- EUR
Endgültige Gaststättenerlaubnis: 50,-- EUR bis 5.000,-- EUR
Formulare
Sie können die unten angebotenen Formulare am Computer ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit o.g. Unterlagen an das Ordnungsamt senden oder beim Ordnungsamt abgeben.