Die Stadt Neumarkt i.d.Opf. hat aufgrund des Bayer. Naturschutzgesetzes zum Schutz erhaltungswürdiger Bäume für das Stadtgebiet Neumarkt i.d.Opf. eine Baumschutzverordnung (BaumSchVO) erlassen. Zweck dieser Verordnung ist den Bestand der Bäume zu erhalten und dadurch eine Durchgrünung des Stadtgebietes zu erreichen. Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von 80 cm und mehr. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn einer der Stämme einen Umfang von 50 cm und mehr erreicht haben.
Was ist mitzubringen
Formloses Anschreiben des Eigentümers mit Beschreibung des Baumes, des Standortes sowie den Grund für die Beseitigung.
Gebühren
Für die Erteilung einer Befreiung vom Verbot der Beseitigung eines Baumes, bzw. mehreren Bäumen, wird eine Gebühr entsprechend dem Kostenverzeichnis zum Kostengestz von 25,-- EUR erhoben.