Vom Standesamt werden folgende Namenserklärungen entgegengenommen:
- Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung einer Ehe
- Namenserklärungen für Spätaussiedler
- Namenserteilung für Kinder
- Voranstellung oder Anfügung des Geburtsnamens zum Ehenamen
- Widerruf einer Voranstellung oder Anfügung des Geburtsnamens
Für alle anderen Änderungen vom Familien- und Vornamen ist das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf., Abteilung Personenstands- und Ausländerwesen, zuständig.
Was ist mitzubringen
Bei allen Namenserklärungen ist das persönliche Erscheinen der Erklärenden unter Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses erforderlich.
Zusätzlich ist die Vorlage einer Familienbuchabschrift und bei Namenserteilung für Kinder die Abstammungsurkunde des Kindes nötig.Bei Namenserklärungen durch Spätaussiedler sind erforderlich: Geburts- und Heiratsurkunde im Original mit deutscher Übersetzung, Registrierschein und Vertriebenenausweis.
Gebühren
Namenserklärungen für Spätaussiedler sind gebührenfrei.
Für alle anderen Namensänderungen fällt eine Gebühr von 25,-- EUR an