Der Austritt aus einer Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft ist beim Standesamt des Wohnsitzes zu erklären. Kinder müssen hierfür das 14. Lebensalter vollendet haben, und benötigen dazu die schriftliche Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten.
Was ist mitzubringen
Der Erklärende sollte persönlich beim Standesamt erscheinen und sich durch einen gültigen Reisepass oder Personalausweis ausweisen.
Ist persönliches Erscheinen nicht möglich, kann der Austritt auch schriftlich erklärt werden. In diesem Fall muss jedoch die Unterschrift des Erklärenden notariell beglaubigt sein.
Gebühren
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 25,-- EUR zusätzlich 6,-- EUR für die Austrittsbescheinigung