Kirchenaustritt
Beschreibung:

Der Austritt aus einer Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft ist beim Standesamt des Wohnsitzes zu erklären. Kinder müssen hierfür das 14. Lebensalter vollendet haben, und benötigen dazu die schriftliche Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten.

Was ist mitzubringen
Der Erklärende sollte persönlich beim Standesamt erscheinen und sich durch einen gültigen Reisepass oder Personalausweis ausweisen.
Ist persönliches Erscheinen nicht möglich, kann der Austritt auch schriftlich erklärt werden. In diesem Fall muss jedoch die Unterschrift des Erklärenden notariell beglaubigt sein.


Gebühren

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 25,-- EUR zusätzlich 6,-- EUR für die Austrittsbescheinigung

Adresse:

Stadtverwaltung Neumarkt i.d.OPf.

Standesamt

Rathausplatz 2

92318 Neumarkt i.d.OPf.

Öffnungszeiten:
Montag - Mittwoch 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag

8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr - 13.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Mitarbeiter:
Tanja Kürzinger
Amtsleiterin
Tel.: 09181 255-240
Fax: 09181 255-249
Rathaus II, 2. OG, Zi. 22
Alfred Frauenknecht
Tel.: 09181 255-248
Fax: 09181 255-249
Rathaus II, 2. OG, Zi. 21
 
 
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