Bürgermeister - Die Stellvertreter des Oberbürgermeisters
Beschreibung:

Der Oberbürgermeister wird im Fall seiner Verhinderung vom Bürgermeister und, wenn dieser ebenfalls verhindert ist, vom zweiten Bürgermeister vertreten.

 

Der Stellvertreter übt im Verhinderungsfall die gesamten gesetzlichen und geschäftsordnungsmäßigen Befugnisse des Oberbürgermeisters aus.
(§ 15 der Geschäftsordnung des Stadtrates)

 

Initiates file downloadDie Geschäftsordnung finden Sie hier (pdf, 72 KB)

 

Die Vertreter des Oberbürgermeisters wählt der Stadtrat aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit.

 

Seit 2008 sind als Stellvertreter gewählt:

Ruth Dorner als Bürgermeisterin

Franz Düring als 2. Bürgermeister

Adresse:

Stadtverwaltung Neumarkt i.d.OPf.

Rathausplatz 1

92318 Neumarkt i.d.OPf.

Dienstleistungen:
Mitarbeiter:
Ruth Dorner
Bürgermeisterin
Tel.: 09181 511038
Fax: 09181 510852
Bürgerhaus, Fischergasse 1
Franz Düring
2. Bürgermeister
Tel.: 09181 255-132
Fax: 09181 255-195
Rathaus I, 1. OG, Zi. 104
 
 
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