Bei verschiedenen strafrechtlichen Delikten ist vor Erhebung einer Privatklage u.U. die Durchführung eines Sühneversuchs erforderlich. Dieser Sühneversuch wird auf Antrag beim Rechtsamt durchgeführt, sofern beide Parteien in der Stadt Neumarkt i.d.OPf. wohnen (§§ 374, 380 StPO).
Gebühren
25,-- bis 150,-- EUR
Fristen
Der Sühneversuchsantrag selbst ist grundsätzlich nicht fristgebunden, jedoch dürfen die Strafantragsfrist (§ 77 b StGB) und die Verjährungsfrist (§§ 78 ff StGB) für die Tat nicht abgelaufen sein.
Formulare
Das unten angebotene Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an das Rechtsamt der Stadt Neumarkt senden. Vielen Dank!