Parkerleichterung für Menschen mit Behinderung
Beschreibung:

Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Blinde haben grundsätzlich Anspruch auf Erteilung eines bundesweit gültigen Parkausweises (sog. EU-Parkausweis)

Für bestimmte Personenkreise, die vergleichbar in der Gehfähigkeit beeinträchtigt sind, können ebenfalls Parkausweise erteilt werden. Diese sind bayernweit gültig. Die Prüfung, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird ausschließlich vom Zentrum Bayern Familie und Soziales durchgeführt. Antragsteller, die diese Voraussetzungen erfüllen, erhalten zusätzlich zum Einstufungsbescheid eine Bescheinigung, mit der der Parkausweis beantragt werden kann.


Was ist mitzubringen

Für den EU-Parkausweis:

Lichtbild, gültiger Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG oder Bl sowie einen evtl. bereits vorhandenen Parkausweis


Für einen nur in Bayern geltenden Parkausweis:

Bescheinigung des Zentrums Bayern Familie und Soziales über das Vorliegen der Voraussetzungen, gültiger Schwerbehindertenausweis sowie einen evtl. bereits vorhandenen Parkausweis


Gebühren:
Es fallen keine Gebühren an.

Formulare:
Sie können das unten angebotene Formular am Computer ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den o.g. Unterlagen beim Ordnungsamt abgeben!

Einen Antrag für den bayernweit geltenden Ausweis finden Sie auf der Internetseite des Zentrum Bayern Familie und Soziales (Link: Opens external link in new windowhttp://www.zbfs.bayern.de/schwbg/formulare-schwbg.html )

Adresse:

Stadtverwaltung Neumarkt i.d.OPf.

Ordnungsamt

Rathausplatz 2

92318 Neumarkt i.d.OPf.

Öffnungszeiten:
Montag - Mittwoch 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag

8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr - 13.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Formulare:
Mitarbeiter:
Susanne Frömmer
Tel.: 09181/255-232
Fax: 09181/255-239
Rathaus II, 1. OG, Zi. 14
Sabine Spangler
Tel.: 09181/255-231
Fax: 09181/255-239
Rathaus II, 1. OG, Zi. 14
zusätzl. Suchbegriffe: Schwerbehindertenparkausweis, Behindertenparkausweis, Parkausweis,