- Erteilung von Erlaubnissen zum Betrieb einer Spielhalle
- Bestätigung über die Geeignetheit von Aufstellungsorten für Geldspielautomaten
- Erteilung von Aufstellungserlaubnissen für Automatenaufsteller
Was ist mitzubringen
Spielhallenerlaubnis:
Neben dem ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular sind noch ein Führungszeugnis sowie ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (jeweils nicht älter als 3 Monate) eine allgemeine Aufstellererlaubnis, sowie ein Grundriss der Betriebsräume bzw. bei Neuerrichtung der Spielhalle eine Baugenehmigung beizubringen.
Geeignetheitsbescheinigung:
Neben dem ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular sind noch die allgemeine Aufstellerlaubnis sowie ggf. ein Lageplan beizubringen.
Aufstellerlaubnis:
Nebem dem ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular sind noch ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (jeweils nicht älter als 3 Monate) beizubringen.
Gebühren
Spielhallenerlaubnis: 150,-- EUR bis 2.000,-- EUR
Geeignetheitsbescheinigung: 25,-- EUR bis 50,-- EUR
Aufstellerlaubnis: 50,-- EUR bis 500,-- EUR
Formulare
Die unten aufgeführten Formulare können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben zusammen mit o.g. Unterlagen beim Ordnungsamt abgeben.