Die Errichtung, Änderung, Versetzung und Erneuerung von Grabmalen bedürfen der Genehmigung durch die Stadt Neumarkt i.d.OPf.
Als Grabmal gelten Grabzeichen aller Art, die auf Dauer an einer Grabstätte angebracht werden, insbesondere Kreuze aus Holz, Stein oder Metall, Grabsteine, ferner Grabplatten, Wandtafeln und Wandverkleidungen.
Eine Genehmigung ist auch einzuholen für Tünchungen, Änderungen der Fassade, der Höhe und der Abdachungen von Mauergräbern.
Was ist mitzubringen
Die Genehmigung von Grabmalen ist mit einem Formblatt zu beantragen, das bei der Friedhofsverwaltung aufliegt.
Gebühren
Für die Erteilung der Erlaubnis zur Aufstellung, Änderung oder Erneuerung eines Grabmals, einer Einfassung, der Verkleidung oder das Verputzen einer Grabmauer und die Aufstellung von anderen Grabzeichen oder Figuren beträgt die Gebühr 6,5 v.H. des Entgelts einschl. Mehrwertsteuer, das der Auftraggeber an den Hersteller insgesamt (Herstellungskosten mit allem Zubehör, Fundierungs- und Aufstellungsarbeiten usw.) zu zahlen hat.
Die Mindestgebühr beträgt 34 Euro.Die anfallenden Gebühren werden mit der Grabmalgenehmigung in Rechnung gestellt.
Fristen
Vor Erteilung der Genehmigung darf nicht mit den Arbeiten im Friedhof begonnen werden.