Kinderreisepass
Beschreibung:

Die Ausstellung bzw. Verlängerung eines Kinderreisepasses bedarf der schriftlichen Zustimmung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ansonsten ist das rechtskräftige Scheidungsurteil, bzw. der Sorgerechtsbeschluss, die Bestallung des Vormundschaftsgerichtes oder die Urkunde über die vom Jugendamt oder einem Notar beglaubigte Sorgeerklärung vorzulegen.
Die Gültigkeitsdauer beträgt ab dem Ausstellungsdatum 6 Jahre, jedoch längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.


Was ist mitzubringen

  • PERSÖNLICHES ERSCHEINEN IST ERFORDERLICH !
  • Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses (auch im Einwohnermelndeamt erhältlich)
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • 1 Lichtbild bei Beantragung, Mindestgröße 35x45 mm mit einem zur Gesichts- bzw. Haarfarbe kontrastreichen Hintergrund, nach den neuen Passbildbestimmungen für den neuen Reisepass (ePass) nicht älter als 6 Monate
  • Alter Kinderausweis, falls vorhanden
  • Bezüglich Unterschriften der Eltern siehe obengenannte Beschreibung.


Gebühren

Ausstellung: 13,00 EUR oder bei neuem Bildeintrag 6,00 EUR
Verlängerung oder neuer Bildeintrag: 6,00 EUR


Formulare

Unten aufgeführtes Formular können Sie am PC ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben mit den o.g. Unterlagen im Einwohnermeldeamt abgeben. Vielen Dank!

Adresse:

Stadtverwaltung Neumarkt i.d.OPf.

Einwohnermeldeamt

Rathausplatz 2

92318 Neumarkt i.d.OPf.

Öffnungszeiten:
Montag - Mittwoch8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag

8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag8.30 Uhr - 13.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Formulare:
Mitarbeiter:
Helga Dworschak
Tel.: 09181 255-227
Fax: 09181 255-233
Rathaus II, 2. OG, Zi. 27
Ursula Fürst
Tel.: 09181 255-225
Fax: 09181 255-233
Rathaus II, 2. OG, Zi. 27
Ludwig Meier
Tel.: 09181 255-228
Fax: 09181 255-233
Rathaus II, 2. OG, Zi. 27
Elisabeth Nutz
Tel.: 09181 255-226
Fax: 09181 255-233
Rathaus II, 2. OG, Zi. 27
 
 
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