Die Ausstellung bzw. Verlängerung eines Kinderreisepasses bedarf der schriftlichen Zustimmung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ansonsten ist das rechtskräftige Scheidungsurteil, bzw. der Sorgerechtsbeschluss, die Bestallung des Vormundschaftsgerichtes oder die Urkunde über die vom Jugendamt oder einem Notar beglaubigte Sorgeerklärung vorzulegen.
Die Gültigkeitsdauer beträgt ab dem Ausstellungsdatum 6 Jahre, jedoch längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Was ist mitzubringen
- PERSÖNLICHES ERSCHEINEN IST ERFORDERLICH !
- Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses (auch im Einwohnermelndeamt erhältlich)
- Geburtsurkunde des Kindes
- 1 Lichtbild bei Beantragung, Mindestgröße 35x45 mm mit einem zur Gesichts- bzw. Haarfarbe kontrastreichen Hintergrund, nach den neuen Passbildbestimmungen für den neuen Reisepass (ePass) nicht älter als 6 Monate
- Alter Kinderausweis, falls vorhanden
- Bezüglich Unterschriften der Eltern siehe obengenannte Beschreibung.
Gebühren
Ausstellung: 13,00 EUR oder bei neuem Bildeintrag 6,00 EUR
Verlängerung oder neuer Bildeintrag: 6,00 EUR
Formulare
Unten aufgeführtes Formular können Sie am PC ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben mit den o.g. Unterlagen im Einwohnermeldeamt abgeben. Vielen Dank!