Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Die Eheschließungen erfolgen beim Standesamt Neumarkt i.d.OPf. im Trauungssaal am Unteren Tor
- jeden Donnerstag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
- jeden Freitag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr
- jeden ersten Samstag im Monat von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr (im Sitzungssaal des Rathauses)
Was ist mitzubringen
Zur Anmeldung der Eheschließung sind folgende Dokumente erforderlich:
Für deutsche Staatsangehörige
- beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtsregister vom Standesamt des Geburtsortes
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde
- Reisepass oder Personalausweis
waren die Ehegatten bereits verheiratet ist noch
- eine beglaubigte Ablichtung aus dem als Heiratsregister fortgeführten Familienbuch der Vorehen (vom Standesamt des Eheschließungsortes) sowie
- das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk erforderlich.
Für ausländische Staatsangehörige gelten Sonderbestimmungen, die sich nach dem Familienrecht des Heimatlandes richten.
Gebühren
Für die Anmeldung der Eheschließung liegen die Gebühren
- bei deutschen Staatsangehörigen zwischen 90,-- und 120,-- EUR (je nach Bedarf von Urkunden und Familienstammbuch) und
- bei ausländischen Staatsangehörigen zwischen 160,-- und 250,-- EUR.
Fristen
Eine generelle Anmeldefrist ist nicht festgesetzt. Bei deutschen Staatsangehörigen empfiehlt sich jedoch eine Anmeldung zwei bis drei Wochen vor dem Eheschließungstermin.
Bei Auslandsbeteiligung kann es vorkommen, dass die vorgelegten Dokumente oftmals noch durch die deutschen Auslandsvertretungen überprüft werden müssen, was meist einen Zeitraum von ca. 3 Monaten in Anspruch nimmt.