Das Familienbuch wird im Anschluss an die Eheschließung angelegt oder auf Antrag der Ehegatten, wenn die Eheschließung im Ausland stattgefunden hat. Es wird immer bei dem Standesamt geführt, in dessen Bezirk die Ehegatten ihren gemeinsamen Wohnsitz haben.
Das Familienbuch enthält
- alle Personenstandsdaten der Eheschließenden
- Angaben über die Eltern
- Angaben über die Staatsangehörigkeit
- Angaben über die in der Ehe geborenen Kinder und
- Angaben über die Namensführung.
Aus diesem Familienbuch können Abschriften ausgestellt werden.
Was ist mitzubringen
Bei persölicher Abholung einer Abschrift aus dem Familienbuch ist die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses erforderlich. Bei Abholung durch einen Dritten wird eine Vollmacht benötigt.
Gebühren
Die Gebühr für das Anlegen eines Familienbuches beträgt 33,-- EUR. Die Gebühr für eine Abschrift beträgt 10,-- EUR.