Erteilung von Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot gem. § 30 Abs. 3 StVO.
Was ist mitzubringen
Schriftlicher Antrag mit Begründung (Dringlichkeit) für die Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot.
Gebühren
10,20 EUR bis 767,-- EUR
Formulare
Die unten aufgeführten Formulare können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben zusammen mit o.g. Unterlagen beim Ordnungsamt abgeben.
Die Antragsstellung hat spätestens 14 Tage vor Fahrtantritt zu erfolgen.