Sonntagsfahrverbot
Beschreibung:

Erteilung von Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot gem. § 30 Abs. 3 StVO.


Was ist mitzubringen

Schriftlicher Antrag mit Begründung (Dringlichkeit) für die Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot.


Gebühren

10,20 EUR bis 767,-- EUR


Formulare

Die unten aufgeführten Formulare können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben zusammen mit o.g. Unterlagen beim Ordnungsamt abgeben.
Die Antragsstellung hat spätestens 14 Tage vor Fahrtantritt zu erfolgen.

Adresse:

Stadtverwaltung Neumarkt i.d.OPf.

Ordnungsamt

Rathausplatz 2

92318 Neumarkt i.d.OPf.

Öffnungszeiten:
Montag - Mittwoch 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag

8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr - 13.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Formulare:
Mitarbeiter:
Sabine Spangler
Tel.: 09181/255-231
Fax: 09181/255-239
Rathaus II, 1. OG, Zi. 14
Werner Zielinski
Tel.: 09181/255-229
Fax: 09181/255-239
Rathaus II, 1. OG, Zi. 10