Entscheidungen über Gastschulanträge werden durch die Stadt Neumarkt als Wohnsitzgemeinde gefällt. Die hierfür zuständige Kämmerei beteiligt im Gastschulverfahren die aufnehmende und die bisherige Schule, u.U. auch die aufnehmende Gemeinde.
Was ist mitzubringenGastschulantrag. Das Antragsformular ist in der Kämmerei der Stadt Neumarkt erhältlich.
Stadtverwaltung Neumarkt i.d.OPf.
Kämmerei
Untere Marktstraße 14
92318 Neumarkt i.d.OPf.
sowie nach Vereinbarung
Adresse und Öffnungszeiten der Stadtverwaltung
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