Entscheidungen über Gastschulanträge werden durch die Stadt Neumarkt als Wohnsitzgemeinde gefällt. Die hierfür zuständige Kämmerei beteiligt im Gastschulverfahren die aufnehmende und die bisherige Schule, u.U. auch die aufnehmende Gemeinde.
Was ist mitzubringenGastschulantrag. Das Antragsformular ist in Buchhandlungen/Schreibwarengeschäften erhältlich oder kann hier geladen werden (s.u.)
Stadtverwaltung Neumarkt i.d.OPf.
Kämmerei
Rathausplatz 1
92318 Neumarkt i.d.OPf.
sowie nach Vereinbarung
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JURA-Volksfest 06. - 16. August 2010
Weitere Infos auf den Seiten zum Stadtjubiläum
Programmheft zu den Veranstaltungen (Pdf, 8,7 MB)
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