Gefördert wird der Neubau und Ersterwerb sowie der Erwerb vorhandenen Wohnraumes für Familienheime und eigengenutzte Eigentumswohnungen.
Die Förderung wird ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt. Für ein Beratungsgespräch wird empfohlen, vorab einen Termin zu vereinbaren.
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