Wir erteilen Ihnen Auskünfte und geben Beratung über Zuschüsse aus dem Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt".
Städtebauförderungsmittel können hier gewährt werden für:
1. Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Wohngebäuden.
Voraussetzungen:
- Gebäude liegt in einem Sanierungsgebiet
- Städtebaulicher Missstand
- Wohnraumwirksame Maßnahmen
- Andere Finanzierungsmöglichkeiten sind ausgeschöpft
- Abschluss eines Modernisierungsvertrages
- Bezuschussung der unrentierlichen Kosten
2. Fassaden- und Umfeldgestaltungsmaßnahmen
Kommunales Förderprogramm für die Durchführung kleinerer, privater Baumaßnahmen zur Fassaden- und Umfeldgestaltung im Rahmen der städtebaulichen Erneuerung
Art der Baumaßnahmen:
- Baumaßnahmen zur Fassadenumgestaltung und Umfeldgestaltung
- Grundstücke entlang der Oberen Marktstraße und Klostergasse sind ausgeschlossen
- Förderung der Mehrkosten wegen altstadtgerechter Gestaltung
Gefördert werden können:
- Geeignete Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen einschließlich Fenster und Türen
- Herstellung und Neugestaltung von Hofräumen und Vorgärten
- Entkernung von Hinterhöfen
- Umgestaltung von Dächern
3. Errichtung von privaten Tiefgaragen
Das Programm wurde aufgestellt, um private Bauherren zu unterstützen, welche die bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze im Zusammenhang mit der Errichtung neuer Wohn- und Geschäftsgebäude in Tiefgaragen unterbringen. Der Geltungsbereich des Programms ist auf das Altstadtgebiet begrenzt. Zuwendungsfähig sind die Herstellungskosten (Bau und Ausstattung) der Tiefgarage, die Kosten der Oberflächengestaltung und die anteiligen Baunebenkosten.
4. Verlagerung und Veränderung von Betrieben
Voraussetzungen:
Betrieb liegt in einem Sanierungsgebiet Erlöse, Entschädigungen und Forderungen aufgrund anderer rechtlicher Grundlagen reichen zusammen mit angemessenen Eigenmitteln zur Finanzierung nicht aus.
Was ist mitzubringen
Maßstabgerechte Planskizzen einschließlich Lageplan, Vorentwürfe oder - falls vorhanden - Baueingabepläne mit Kostenschätzung nach DIN 276