Auskünft aus dem Neumarkter Melderegister werden schriftlich oder bei persönlicher Vorsprache erteilt. Telefonische Anfragen können generell nicht erteilt werden.
Gebühren
Auskünfte ohne Nachfragen oder Ermittlungen alleine aus dem Melderegister | 10,00 Euro |
Auskünfte mit Nachfragen bzw. Ermittlungen oder durch Rückgriff auf Meldeunterlagen außerhalb des Melderegisters (erweiterte Auskünfte) | 12,00 Euro |
Auskünfte mit Prüfung auf Vorliegen eines berechtigten Interesses | 12,00 Euro |
| örtliche Ermittlung | 15,00 Euro |
Bei schriftlichen Anfragen ist die Gebühr bereits im voraus zu entrichten.