Fischereischein auf Lebenszeit:Wenn Sie in Bayern den Fischfang ausüben möchten, benötigen Sie einen Fischereischein. Eine der Voraussetzungen zur erstmaligen Erteilung des Fischereischeins ist das erfolgreiche Ablegen der Fischerprüfung sowie ein Mindestalter von 14 Jahren.Informationen und Hinweise zu Anmeldung und Ablauf der Fischerprüfung finden Sie auf den Internetseiten der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft:www.lfl.bayern.deDas Ordnungsamt ist zuständig für die Erteilung des Fischereischeines, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Neumarkt i.d.OPf. haben.Jugendfischereischein:Kinder ab 10 Jahren und Jugendliche können ohne Ablegen der Fischerprüfung einen Jugendfischereischein erhalten. Dieser gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Es darf jedoch nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers gefischt werden.Was ist mitzubringen:Fischereischein auf Lebenszeit:
Jugendfischereischein:
Stadtverwaltung Neumarkt i.d.OPf.
Ordnungsamt
Rathausplatz 2
92318 Neumarkt i.d.OPf.
sowie nach Vereinbarung
Erweiterte Suche
JURA-Volksfest 06. - 16. August 2010
Weitere Infos auf den Seiten zum Stadtjubiläum
Programmheft zu den Veranstaltungen (Pdf, 8,7 MB)
Online-Kalender der Jubiläumsveranstaltungen
Verkehrsbehinderungen im Stadtgebiet
Parkgebühren per SMS oder Telefonanruf bezahlen!
Informationen zum Faktor 10 Förder- programm
Informationen zur getrennten Abwasser- gebühr
Adresse und Öffnungszeiten der Stadtverwaltung
Dienstleistungs- wegweiser
Formulare
Wichtige Telefonnummern
Notrufnummern
Wirtschafts-Broschüre (Pdf, 4,3 MB)
Bürger-Information mit Stadtplan (Pdf, 6,3 MB)
Familienführer (Pdf, 4 MB)
Neumarkter Nachhaltigkeitskonferenz
Webportal Familienmetropole.de
Mitfahrzentrale
Neumarkt - Reiseführer
Neumarkt - Audioführer
Neumarkter Open-Air-Kino