Sterbefallanzeige
Beschreibung:

Ein Sterbefall muss spätestens bis zum zweiten Werktag nach dem Todestag beim Standesamt angezeigt werden. Diese Anzeige erfolgt

  • bei Tod im Klinikum durch das Klinkum selbst
  • in bestimmten Fällen durch Polizeibehörden.


Wenn sich der Todesfall zu Hause ereignet hat, ist jedoch die Anmeldung durch die Angehörigen mit persönlicher Vorsprache beim Standesamt erforderlich.


Was ist mitzubringen

Zur Anzeige des Sterbefalls sind erforderlich Geburts- und Heiratsurkunde bzw. Familienbuchabschrift des Verstorbenen Todesbescheinigung des Arztes bei ausländischen Urkunden auch deutsche Übersetzung.


Fristen

Der Sterbefall ist spätestens am zweiten Werktag nach dem Todestag beim Standesamt anzuzeigen.

Adresse:

Stadtverwaltung Neumarkt i.d.OPf.

Standesamt

Rathausplatz 2

92318 Neumarkt i.d.OPf.

Öffnungszeiten:
Montag - Mittwoch 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag

8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr - 13.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Mitarbeiter:
Alfred Frauenknecht
Tel.: 09181 255-248
Fax: 09181 255-249
Rathaus II, 2. OG, Zi. 21
 
 
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