Geburtenanmeldung
Beschreibung:

Die Anmeldung einer Geburt erfolgt durch die Verwaltung des Klinikums unter Vorlage der von den Eltern im Klinikum unterschriebenen schriftlichen Geburtsanzeige und dem Familienstammbuch. Bei Hausgeburten sind diese Unterlagen von den Eltern selbst beim Standesamt vorzulegen.


Was ist mitzubringen

Bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, ist seitens des Klinikums bzw. - bei Hausgeburten - seitens der Eltern die Abstammungsurkunde mit vorzulegen. Bei ausländischen Staatsangehörigen ist zusätzlich noch die persönliche Vorsprache im Standesamt mit Vorlage des Reisepasses erforderlich.


Fristen

Aufgrund dieser Geburtsanzeige werden vom Standesamt die benötigten Urkunden ausgestellt, die von den Eltern am nächstfolgenden Werktag abgeholt werden können.

Adresse:

Stadtverwaltung Neumarkt i.d.OPf.

Standesamt

Rathausplatz 2

92318 Neumarkt i.d.OPf.

Öffnungszeiten:
Montag - Mittwoch 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag

8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr - 13.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Mitarbeiter:
Alfred Frauenknecht
Tel.: 09181 255-248
Fax: 09181 255-249
Rathaus II, 2. OG, Zi. 21
Ludwig Lang
Tel.: 09181 255-246
Fax: 09181 255-249
Rathaus II, 2. OG, Zi. 21
 
 
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