Die Anmeldung einer Geburt erfolgt durch die Verwaltung des Klinikums unter Vorlage der von den Eltern im Klinikum unterschriebenen schriftlichen Geburtsanzeige und dem Familienstammbuch. Bei Hausgeburten sind diese Unterlagen von den Eltern selbst beim Standesamt vorzulegen.
Was ist mitzubringen
Bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, ist seitens des Klinikums bzw. - bei Hausgeburten - seitens der Eltern die Abstammungsurkunde mit vorzulegen. Bei ausländischen Staatsangehörigen ist zusätzlich noch die persönliche Vorsprache im Standesamt mit Vorlage des Reisepasses erforderlich.
Fristen
Aufgrund dieser Geburtsanzeige werden vom Standesamt die benötigten Urkunden ausgestellt, die von den Eltern am nächstfolgenden Werktag abgeholt werden können.