Eine Beglaubigung bestätigt, dass die angefertigte Kopie des amtlichen Dokuments mit dem Original übereinstimmt. Personenstandsurkunden (Heirats-Geburts-u. Sterbeurkunden) dürfen nicht beglaubigt werden. Ablichtungen und Unterschriften für Sozialversicherungszwecke sind bei der Rentenantragsstelle zur Beglaubigung vorzulegen.
Was ist mitzubringen
Das Originaldokument sowie die Anzahl der benötigten Kopien, persönliche Vorsprache ist nicht notwendig.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Anzahl der zu beglaubigenden Seiten, betragen aber mindestens 5 ,-- EUR (bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, mindestens 10,-- EUR).
Fristen
Beglaubigungen werden sofort erledigt