Beglaubigung von amtlichen Dokumenten
Beschreibung:

Eine Beglaubigung bestätigt, dass die angefertigte Kopie des amtlichen Dokuments mit dem Original übereinstimmt. Personenstandsurkunden (Heirats-Geburts-u. Sterbeurkunden) dürfen nicht beglaubigt werden. Ablichtungen und Unterschriften für Sozialversicherungszwecke sind bei der Rentenantragsstelle  zur Beglaubigung vorzulegen.

Was ist mitzubringen
Das Originaldokument sowie die Anzahl der benötigten Kopien, persönliche Vorsprache ist nicht notwendig.

Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Anzahl der zu beglaubigenden Seiten, betragen aber mindestens 5 ,-- EUR (bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, mindestens 10,-- EUR).


Fristen

Beglaubigungen werden sofort erledigt

Adresse:

Stadtverwaltung Neumarkt i.d.OPf.

Steueramt

Rathausplatz 1

92318 Neumarkt i.d.OPf.

Öffnungszeiten:
Montag - Mittwoch 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag

8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr - 13.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Mitarbeiter:
Josef Sturm
Amtsleiter
Tel.: 09181 255-113
Fax: 09181 255-109
Rathaus I, 1. OG, Zi. 107
Rita Götz
Tel.: 09181 255-114
Fax: 09181 255-109
Rathaus I, 1. OG, Zi. 107
 
 
SucheSuche