Beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtsregister
Beschreibung:

Aus der beglaubigten Ablichtung aus dem Geburtsregister sind die tatsächlichen Abstammungsverhältnisse eines Kindes ersichtlich. Die Ausstellung muß schriftlich oder durch persönliche Vorsprache beantragt werden.

Was ist mitzubringen
Bei persönlicher Abholung ist die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses erforderlich. Bei Abholung durch einen Dritten wird eine Vollmacht benötigt.

 

Gebühren
10,-- EUR 

Adresse:

Stadtverwaltung Neumarkt i.d.OPf.

Standesamt

Rathausplatz 2

92318 Neumarkt i.d.OPf.

Öffnungszeiten:
Montag - Mittwoch 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag

8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr - 13.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Mitarbeiter:
Tanja Kürzinger
Amtsleiterin
Tel.: 09181 255-240
Fax: 09181 255-249
Rathaus II, 2. OG, Zi. 22
Alfred Frauenknecht
Tel.: 09181 255-248
Fax: 09181 255-249
Rathaus II, 2. OG, Zi. 21
Ludwig Lang
Tel.: 09181 255-246
Fax: 09181 255-249
Rathaus II, 2. OG, Zi. 21
zusätzl. Suchbegriffe: Abstammungsurkunde,
 
 
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