Marktwesen
Beschreibung:

Pro Jahr finden 5 Jahrmärkte auf dem Volksfestplatz, sowie jeden Donnerstag in der Stadtmitte ein Wochenmarkt statt. Das Ordnungsamt vergibt auf schriftliche Anfrage hin die Stellplätze für diese Märkte.

Daneben kann auch die Feststetzung weiterer Märkte, Messen, Ausstellungen etc. beantragt werden.
Für weitere Märkte bitte die Hinweise zu den Veranstaltern unter Opens internal link in current window"Bürger" - "Märkte" beachten.

Jahrmarkttermine 2010:

  • Lichtmessjahrmarkt am 07.02.2010
  • Osterjahrmarkt am 28.03.2010 (verkaufsoffen)
  • Pfingstjahrmarkt am 09.05.2010
  • Michaelijahrmarkt am 10.10.2010
  • Martinijahrmarkt am 14.11.2010 (verkaufsoffen)


Was ist mitzubringen


Jahrmarkt/Wochenmarkt:
Der Fierant kann sich durch ein formloses Schreiben (Präsentation der Produkte) bewerben.


Markfeststetzung für Spezialmärkte, Messen, Ausstellungen etc.:

Neben dem ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular sind ein Nachweis über den Versicherungschutz (Veranstalterhaftpflichtversicherung), Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister (jeweils nicht älter als drei Monate), eine Übersicht über die Art der anzubietenden Waren sowie Aussteller/Anbieter (jeweils dreifach), die Teilnahmebedingungen und ein Ausstellungsplan beizubringen.



Gebühren


Jahrmarkt/Wochenmarkt:

  • Jahreszusage Jahrmärkte: 3.-- Euro  pro laufender Meter und Markttag.
    Stromanschluß zusätzl. 8,-- Euro je Markttag
  • Jahreszusage Wochenmarkt: 2,50 Euro pro laufender Meter (die Gebühr wird halbjährlich einbezahlt).
    Stromanschluß zusätzl. 5.-- Euro je Tag.
  • Einzelzusage Jahrmarkt: 5,-- Euro pro laufender Meter und Markttag. Stromanschluß zusätzl. 8,-- Euro je Markttag
  • Einzelzusage Wochenmarkt: 3,50 Euro pro laufender Meter und Markttag. Stromanschluß zusätzl. 5,-- Euro je Markttag.

Markfestsetzung: 50,-- Euro bis 1.500,--  Euro



Fristen

Jahrmarkt/Wochenmarkt:
Jahreszusagen spätestens Mitte Dezember des Vorjahres
Einzelzusagen spätestens 2 - 4 Wochen vor Marktbeginn


Markfestsetzung:
Da vor der Erlaubniserteilung noch andere Behörden anzuhören sind, ist der Antrag spätestens 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin zu stellen.



Formulare
Die unten aufgeführten Formulare können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an das Ordnungsamt senden.

Adresse:

Stadtverwaltung Neumarkt i.d.OPf.

Ordnungsamt

Rathausplatz 2

92318 Neumarkt i.d.OPf.

Öffnungszeiten:
Montag - Mittwoch8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag

8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag8.30 Uhr - 13.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Formulare:
Mitarbeiter:
Christina Fink
Tel.: 09181/255-230
Fax: 09181/255-239
Rathaus II, 1. OG, Zi. 10
Werner Zielinski
Tel.: 09181/255-229
Fax: 09181/255-239
Rathaus II, 1. OG, Zi. 10