Pro Jahr finden 5 Jahrmärkte auf dem Volksfestplatz statt. Das Ordnungsamt vergibt auf schriftliche Anfrage hin die Stellplätze für diese Märkte.
Daneben kann auch die Feststetzung weiterer Märkte, Messen, Ausstellungen etc. beantragt werden.
Für weitere Märkte bitte die Hinweise zu den Veranstaltern unter
"Bürger" - "Märkte" beachten.
Jahrmarkttermine 2012:
- Lichtmessjahrmarkt am 05.02.2012
- Osterjahrmarkt am 01.04.2012 (verkaufsoffen)
- Pfingstjahrmarkt am 20.05.2012
- Michaelijahrmarkt am 14.10.2012
- Martinijahrmarkt am 11.11.2012 (verkaufsoffen)
Die mit * gekennzeichneten Jahrmarktsonntage sind verkaufsoffen. An diesen Terminen dürfen die Verkaufsstellen des örtlichen Einzelhandels von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
Die Offenhaltung ist dem örtlichen Einzelhandel freigestellt.
Was ist mitzubringen
Jahrmarkt:
Der Fierant kann sich durch ein formloses Schreiben (Präsentation der Produkte) bewerben.
Markfeststetzung für Spezialmärkte, Messen, Ausstellungen etc.:
Neben dem ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular sind ein Nachweis über den Versicherungschutz (Veranstalterhaftpflichtversicherung), Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister (jeweils nicht älter als drei Monate), eine Übersicht über die Art der anzubietenden Waren sowie Aussteller/Anbieter (jeweils dreifach), die Teilnahmebedingungen und ein Ausstellungsplan beizubringen.
Gebühren
Jahrmarkt:
- Jahreszusage Jahrmärkte: 3.-- Euro pro laufender Meter und Markttag.
Stromanschluß zusätzl. 8,-- Euro je Markttag - Einzelzusage Jahrmarkt: 5,-- Euro pro laufender Meter und Markttag. Stromanschluß zusätzl. 8,-- Euro je Markttag
Markfestsetzung: 50,-- Euro bis 1.500,-- Euro
Fristen
Jahrmarkt:
Jahreszusagen spätestens Mitte Dezember des Vorjahres
Einzelzusagen spätestens 2 - 4 Wochen vor Marktbeginn
Markfestsetzung:
Da vor der Erlaubniserteilung noch andere Behörden anzuhören sind, ist der Antrag spätestens 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin zu stellen.
Formulare
Die unten aufgeführten Formulare können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an das Ordnungsamt senden.