Bei vielen Bauvorhaben gibt es einzelne Punkte, deren Genehmigungsfähigkeit fraglich ist. Vor allem die grundsätzliche Bebaubarkeit eines Grundstückes spielt oft eine entscheidende Rolle.
Nutzen Sie daher die Möglichkeit unserer Bauberatung vor Einreichung eines formellen Bauantrages. Eine Nachbarbeteiligung bereits in diesem Stadium ist sinnvoll, jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Die Bearbeitung der Bauvoranfrage erfolgt durch das Bauordnungsamt in Zusammenarbeit mit der Bauordnungsverwaltung.
Im Gegensatz zum Bauvorbescheid erhalten Sie bei der formlosen Bauvoranfrage allerdings keine rechtsmittelfähige Entscheidung des Bauamtes.
Was ist mitzubringen
Unterlagen entsprechend den Planungsständen wie z.B.
- Lageplan Maßstab 1:1000
- Bestandsplan
- Planskizze
- Fotos
- Beschreibung der geplanten Baumaßnahme
Sie können sich je nach geographischer Lage des Bauvorhabens im Stadtgebiet an das Team "westlicher -" oder "östlicher Bezirk" wenden:
Westlicher Bezirk:
Das sind die Gebiete westlich der Altdorfer Straße, inklusive der Altstadt bis westlich der Ingolstädter Straße.
Östlicher Bezirk:
Das sind die Gebiete östlich der Altdorfer Straße, östlich der Altstadt bis östlich der Ingolstädter Straße.