Vaterschaftsanerkennung
Beschreibung:

Ein Vater kann die Vaterschaft für ein Kind erklären. Die Mutter des Kindes muss dieser Anerkennung zustimmen. Hierzu ist persönliches Erscheinen beider Elternteile beim Standesamt erforderlich.

Was ist mitzubringen
Notwendig ist die Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses beider Elternteile, zudem wird vom Anerkennenden eine Abstammungsurkunde oder beglaubigte Familienbuchabschrift und eine Abstammungsurkunde des Kindes benötigt.

Adresse:

Stadtverwaltung Neumarkt i.d.OPf.

Standesamt

Rathausplatz 2

92318 Neumarkt i.d.OPf.

Öffnungszeiten:
Montag - Mittwoch 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag

8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr - 13.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Mitarbeiter:
Ludwig Lang
Tel.: 09181 255-246
Fax: 09181 255-249
Rathaus II, 2. OG, Zi. 21
Telefonzentrale ~ Landratsamt
Tel.: 09181 470-0
Fax: 09181 470-320
 
 
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