Gewerbezentralregister (Auszug)
Beschreibung:

Beim Ordnungsamt können Anträge auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für Privatpersonen und juristische Personen gestellt werden. Die Auskünfte werden ausschließlich vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.
Bearbeitungsdauer: ca. 2 Wochen

Es gibt zwei Arten von Auskünften:

Belegart 1 = für private Zwecke
Belegart 9 = zur Vorlage bei einer Behörde

Falls die Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, ist der genaue Verwendungszweck sowie die Anschrift der Behörde anzugeben. Die Auskunft wird in diesem Fall direkt an die betreffende Behörde gesandt.


Was ist mitzubringen

Persönliches Erscheinen erforderlich!

Privatpersonen:
Personalausweis oder Reisepass.

Juristische Personen:
Die Antragstellung erfolgt durch den (gesetzlichen) Vertreter der juristischen Person. Dieser muss bei der Antragstellung seine Identität und seine Vertretungsbefugnis nachweisen.


Gebühren

13,-- EUR


Formulare

Sie können die unten angebotenen Formulare am Computer ausfüllen, ausdrucken und zusammen mit dem Personalausweis beim Ordnungsamt vorlegen. Vielen Dank!

 

Adresse:

Stadtverwaltung Neumarkt i.d.OPf.

Ordnungsamt

Rathausplatz 2

92318 Neumarkt i.d.OPf.

Öffnungszeiten:
Montag - Mittwoch8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag

8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag8.30 Uhr - 13.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Formulare:
Mitarbeiter:
Susanne Frömmer
Tel.: 09181/255-232
Fax: 09181/255-239
Rathaus II, 1. OG, Zi. 14
Sabine Spangler
Tel.: 09181/255-231
Fax: 09181/255-239
Rathaus II, 1. OG, Zi. 14