Beim Ordnungsamt können Anträge auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für Privatpersonen und juristische Personen gestellt werden. Die Auskünfte werden ausschließlich vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.Bearbeitungsdauer: ca. 2 WochenEs gibt zwei Arten von Auskünften:Belegart 1 = für private ZweckeBelegart 9 = zur Vorlage bei einer BehördeFalls die Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, ist der genaue Verwendungszweck sowie die Anschrift der Behörde anzugeben. Die Auskunft wird in diesem Fall direkt an die betreffende Behörde gesandt.Was ist mitzubringenPersönliches Erscheinen erforderlich!Privatpersonen: Personalausweis oder Reisepass.Juristische Personen: Die Antragstellung erfolgt durch den (gesetzlichen) Vertreter der juristischen Person. Dieser muss bei der Antragstellung seine Identität und seine Vertretungsbefugnis nachweisen.
Gebühren13,-- EUR
FormulareSie können die unten angebotenen Formulare am Computer ausfüllen, ausdrucken und zusammen mit dem Personalausweis beim Ordnungsamt vorlegen. Vielen Dank!
Stadtverwaltung Neumarkt i.d.OPf.
Ordnungsamt
Rathausplatz 2
92318 Neumarkt i.d.OPf.
sowie nach Vereinbarung
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