In der zweiten Januarwoche werden den Bürgern die Bescheide für die Erhebung der Niederschlagswassergebühren zugestellt. Insgesamt wurden 14.359 Bescheide erstellt und gedruckt.
Die Umstellung der Abwassergebühren ab dem 01.01.2009 auf die sogenannte "Getrennten Abwassergebühr" erfolgte aufgrund diverser Rechtssprechungen durch Beschlüsse des Stadtrates. Die aktualisierte Satzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Großen Kreisstadt Neumarkt i.d.OPf. trat am 01.01.2009 in Kraft.
Hotline:
Für die Bürger wurde eigens eine kostenfreie Hotline unter der Nummer 0800/9464260 bis Ende März 2010 eingerichtet.
Dort können kompetente Auskünfte zum Bescheid erteilt werden.
Erstmals werden jetzt die Gebühren für Schmutzwasser und Niederschlagswasser getrennt erhoben. Die Schmutzwassergebühr, die über die Stadtwerke Neumarkt erhoben werden beträgt 1,30 € je Kubikmeter (vormals 1,51 € je Kubikmeter Abwasser).
Die jetzt erhobene Niederschlagswasser-gebühr beträgt 0,15 € je Quadratmeter befestigter Fläche. Die ermittelte befestigte Fläche im Stadtgebiet beträgt
ca. 4,2 Mio Quadratmeter.
Persönliche Beratung:
Weiter können die Bürger sich persönlich im Rathaus II,
3. Stock, Zimmer Nr. 34 beraten lassen.
Die Öffnungszeiten für das Beratungsbüro:
Mo - Do: 08.30 bis 12.00 Uhr
Freitag: 08.30 bis 13.00 Uhr
und Do: 14:00 bis 18:00 Uhr
Um Terminvereinbarung wird gebeten.
Das Gebührenaufkommen für die Stadt erhöht sich durch die Umstellung nicht. Bayernweit liegt die Stadt Neumarkt bei der erhobenen Schmutzwassergebühr mit 1,30 €/Kubikmeter (Durchschnitt der Großen Kreisstädte 1,92 €/m³) und der erhoben Niederschlagswassergebühr von 0,15 €/m³ (Nürnberg 0,51 €/m³) am unteren Ende der Gebührenskala.
Dem Bescheid wird ein Faltblatt beigelegt, in dem die wichtigsten Informationen zur Umstellung des Verfahrens aufgeführt sind.
Verweise zum genauen Satzungstext, zu häufig gestellte Fragen, zum Informationsfaltblatt und einen Musterbescheid finden Sie in der Box rechts.
E-Mails mit Fragen zur getrennten Abwassergebühr können an die folgende Adresse geschickt werden:
getrennte-gebuehr@neumarkt.de
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Informations-Faltblatt
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Musterbescheid
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Fragen und Antworten
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Ortsrecht, Punkt 6.2.2
Beitrags- und Gebühr-
ensatzung zur Ent-
wässerungssatzung
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Widerspruchsformular
kostenfreie Hotline:
0800/9464260
E-Mail:


