Der Oberbürgermeister wird im Fall seiner Verhinderung vom Bürgermeister und, wenn dieser ebenfalls verhindert ist, vom zweiten Bürgermeister vertreten.
Der Stellvertreter übt im Verhinderungsfall die gesamten gesetzlichen und geschäftsordnungsmäßigen Befugnisse des Oberbürgermeisters aus.(§ 15 der Geschäftsordnung des Stadtrates)
Die Geschäftsordnung finden Sie hier (pdf, 72 KB)
Die Vertreter des Oberbürgermeisters wählt der Stadtrat aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit.
Seit 2008 sind als Stellvertreter gewählt:
Ruth Dorner als Bürgermeisterin
Franz Düring als 2. Bürgermeister
Im Mai 2008 wurden für die Dauer der Amtszeit des Stadtrates bis 2014 gewählt:
als Bürgermeisterin Ruth Dorner (CSU)
als zweiter Bürgermeister Franz Düring (UPW)
jeden Donnerstag finder der neue Wochenmarkt statt.
Inititiative zur e-Mobilität in Neumarkt "jellyfish"
Verkehrsbehinderungen im Stadtgebiet
Parkmöglichkeiten im Innenstadtbereich
Parkgebühren per SMS oder Telefonanruf bezahlen!
Revilak Stadtplan
Verkehrsmittelvergleich
FahrSpar-Rechner
Mitfahrzentrale
Informationen zum Faktor 10 Förder- programm
Gütesiegel "Grüne Hausnummer"
Adresse und Öffnungszeiten der Stadtverwaltung
Dienstleistungs- wegweiser
Formulare
Wichtige Telefonnummern
Notrufnummern
Wirtschafts-Broschüre (Pdf, 4,3 MB)
Bürger-Information (Pdf, 8 MB)
Familienführer (Pdf, 5,1MB)
Blickpunkt Infobrief (Pdf, 1 MB)
Stadtleitbild 2010
Neumarkter Nachhaltigkeitskonferenz
Webportal Familienmetropole.de
www.sportportal- neumarkt.de
Heimplatz- und Pflegebörse
Neumarkt - Reiseführer
Neumarkt - Audioführer
Neumarkter Open-Air-Kino