Letzte Änderung: 29.06.2009
Senate und Ausschüsse
Der Stadtrat kann Aufgaben an beschließende Ausschüsse ("Senate") zur selbständigen Entscheidung und an beratende Ausschüsse zur Vorbereitung übertragen. Welche Aufgaben dies sind, ist in den §§ 5 bis 8 der Geschäftsordnung des Stadtrates festgelegt.
Sie können Sie hier nachlesen (pdf, 72 KB)
Referentenliste im ALLRIS Bürgerinformationssystem
Neben dem Stadtrat gibt es folgende Senate und Ausschüsse:
- Verwaltungs- und Kultursenat


