Letzte Änderung: 29.06.2009
Verwaltungs- uund Kultursenat
Dieser beschließende Ausschuss wird in vielen Kommunen auch als "Hauptausschuss" bezeichnet. In ihm werden insbesondere Angelegenheiten der allgemeinen Verwaltung und des Finanz- und Steuerwesens sowie Personalangelegenheiten entschieden (im einzelnen siehe § 7 der Geschäftsordnung).
Geschäftsordnung des Stadtrates (pdf, 72 KB)
Der Verwaltungs- und Kultursenat hat 11 Mitglieder, den Vorsitz führt der Oberbürgermeister.
Die Namen der Senatsmitglieder finden Sie hier


