Letzte Änderung: 29.06.2009
Verwaltungs- uund Kultursenat

Dieser beschließende Ausschuss wird in vielen Kommunen auch als "Hauptausschuss" bezeichnet. In ihm werden insbesondere Angelegenheiten der allgemeinen Verwaltung und des Finanz- und Steuerwesens sowie Personalangelegenheiten entschieden (im einzelnen siehe § 7 der Geschäftsordnung).

Initiates file downloadGeschäftsordnung des Stadtrates (pdf, 72 KB)

 

Der Verwaltungs- und Kultursenat hat 11 Mitglieder, den Vorsitz führt der Oberbürgermeister.

Opens external link in new windowDie Namen der Senatsmitglieder finden Sie hier

 

 
 
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