Erhebung einer jährlichen Kleineinleiterabgabe bei Anwesen, die noch nicht an eine zentrale Kanalisation/Kläranlage angeschlossen sind.
Rechtsgrundlage: Kleineinleitersatzung (KES)
Link zur Satzung im Ortsrecht
Gebühren
Der Abgabesatz beträgt je Einwohner 17,90 EUR im Jahr.