Erhebung von Anliegerbeiträgen für die erstmalige Herstellung einer Ortsstraße mit Erschließungsfunktion.
Rechtsgrundlage: Erschließungsbeitragssatzung (EBS) Link zur Satzung im Ortsrecht
Stadtverwaltung Neumarkt i.d.OPf.
Beitrags- und Gebührenamt
Rathausplatz 2
92318 Neumarkt i.d.OPf.
sowie nach Vereinbarung