Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung: Die Bauaufsicht wacht darüber, dass bauliche Anlagen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und behördlichen Anordnungen gemäß errichtet, geändert, genutzt, instandgehalten oder abgebrochen werden.
Sie kann in Wahrnehmung dieser Aufgaben die erforderlichen Maßnahmen treffen.