
Quelle: Dr. Burkard Schulze Darup
Im November 2009 hat der Stadtrat Neumarkt das Faktor 10 Sanierungsprogramm zur energetischen Gebäudesanierung beschlossen, welches ein wichtiger Bestandteil des Neumarkter Klimaschutzfahrplans ist. Ziel ist es, durch die Sanierungsmaßnahmen, die vor allem von den Bürgerinnen und Bürgern Neumarkts an ihren Häusern vorgenommen werden, eine Reduktion des Primärenergieverbrauchs von durchschnittlich 85 % zu erreichen.
Gebäudeeigentümer können daher über die nächsten Jahre bei der Stadt Fördermittel für verschiedenste
Ansprechpartner:
Bürgerhaus Neumarkt
Frau Marion Burkhardt Fischergasse 1
Tel. (09181)512268
E-Mail:
marion.burkhardt@neumarkt.de
Öffnungszeiten für das Beratungsbüro:
Montag und Mittwoch:
14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag und Freitag:
8.30 bis 12:00 Uhr
Um Terminvereinbarung wird gebeten.
Sanierungsmaßnahmen beantragen, wie z.B. Dämmung, Wärmeschutzverglasung und solarthermische Nutzung. Förderungsfähig sind Gebäudesanierungen sowohl bei Wohn- als auch bei Nichtwohngebäuden und Neubauten. Welche Maßnahmen genau bezuschusst werden und wie hoch die Förderung ausfällt, hängt insbesondere davon ab, welcher Energiestandard durch die Sanierung erreicht wird. Besonders intensiv werden möglichst effiziente Gesamtkonzepte unterstützt.
Einen ersten Überblick und nützliche Informationen enthält die Informationsbroschüre zur Förderrichtlinie, für weitere Auskünfte steht Ihnen unsere Beratungsstelle im Bürgerhaus gerne zur Verfügung.