Erhöhte Absetzung von Herstellungskosten oder Anschaffungskosten bei bestimmten Maßnahmen
Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand entsprechend der §§ 7h, 10f und 11a des Einkommensteuergesetzes (EStG)
Nähere Auskünfte hierüber erteilt Ihr zuständiges Finanzamt.