Das Rechtsamt ist zuständig für die rechtliche Vertretung der Stadt Neumarkt i.d.OPf. in allen öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten, insbesondere die Führung von Verwaltungsprozessen. Als Querschnittsaufgabe obliegt dem Rechtsamt die rechtliche Beratung aller städtischer Ämter.
Darüber hinaus wird im Rechtsamt das umfangreiche "Ortsrecht" , das sind die städtischen Satzungen und Verordnungen, bearbeitet. Zuständig ist das Rechtsamt auch für die Rechtsreferendar-Ausbildung und die Durchführung von Sühneverfahren.