Aufgabe der Bauordnungsverwaltung ist die Überwachung der Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen des Baurechts und die Überprüfung der ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflichten der an einem Bau Beteiligten (Bauherren, Planfertiger, Bauunternehmer).