Die Tiefbauverwaltung ist zuständig für:
- den Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Festlegung der Straßenbeschilderung
- die Erteilung verkehrsrechtlicher Anordnungen,
- die Erteilung von
- Ausnahmegenehmigungen,
- Bewohnerparkausweisen,
- Handwerkerausweisen und Ausweisen für im Sozialen Dienst Tätige
- Örtlicher Verkehrssicherheits- und Schulwegbeauftragter
- Vollzug des Bay. Straßen- und Wegerechts,
- Erteilung und Ablehnung von Sondernutzungserlaubnissen auf öffentlichen Grund,
- Ausgabe der Euro-Schlüssel für Behinderten-WC