Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Blinde haben grundsätzlich Anspruch auf Erteilung eines bundesweit gültigen Parkausweises (sog. EU-Parkausweis)
Für bestimmte Personenkreise, die vergleichbar in der Gehfähigkeit beeinträchtigt sind, können ebenfalls Parkausweise erteilt werden. Diese sind bayernweit gültig. Die Prüfung, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird ausschließlich vom Zentrum Bayern Familie und Soziales durchgeführt. Antragsteller, die diese Voraussetzungen erfüllen, erhalten zusätzlich zum Einstufungsbescheid eine Bescheinigung, mit der der Parkausweis beantragt werden kann.
Was ist mitzubringen
Für den EU-Parkausweis:
Lichtbild, gültiger Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG oder Bl sowie einen evtl. bereits vorhandenen Parkausweis
Für einen nur in Bayern geltenden Parkausweis:
Bescheinigung des Zentrums Bayern Familie und Soziales über das Vorliegen der Voraussetzungen, gültiger Schwerbehindertenausweis sowie einen evtl. bereits vorhandenen Parkausweis
Gebühren:
Es fallen keine Gebühren an.
Formulare:
Sie können das unten angebotene Formular am Computer ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den o.g. Unterlagen beim Ordnungsamt abgeben!
Einen Antrag für den bayernweit geltenden Ausweis finden Sie auf der Internetseite des Zentrum Bayern Familie und Soziales (Link:
http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/formulare-schwbg.html )