Entscheidungen über Gastschulanträge werden durch die Stadt Neumarkt als Wohnsitzgemeinde gefällt. Die hierfür zuständige Kämmerei beteiligt im Gastschulverfahren die aufnehmende und die bisherige Schule, u.U. auch die aufnehmende Gemeinde.
Was ist mitzubringen
Gastschulantrag. Das Antragsformular ist in Buchhandlungen/Schreibwarengeschäften erhältlich oder kann hier geladen werden (s.u.)