Dieser beschließende Ausschuss ist im wesentlichen zuständig für Angelegenheiten des Bauwesens, für den Straßen-, Brücken und Kanalbau, die Stadtentwicklung und -planung sowie für Grundstücksangelegenheiten (im einzelnen siehe § 7 der Geschäftsordnung).
Geschäftsordnung des Stadtrates (pdf, 72 KB)
Der Bau-, Planungs- und Umweltsenat hat 11 Mitglieder, den Vorsitz führt der Oberbürgermeister.