Dieser beschließende Senat entscheidet in allen Angelegenheiten des städtischen Eigenbetriebes "Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf." , der für die Versorgung des Stadtgebietes mit Strom, Gas, Wasser und Fernwärme, die städtischen Parkhäuser, den öffentlichen Personennahverkehr und den Betrieb von Freizeitanlagen (wie z.B. dem städtischen Freibad oder der Eissportanlage) zuständig ist (§ 7 der Geschäftsordnung).
Geschäftsordnung des Stadtrates (pdf, 72 KB)
Der Werksenat besteht aus 11 Mitgliedern, den Vorsitz führt der Oberbürgermeister.