Bitte beachten:

 

Für die Dienstleistungen "Baugenehmigung" und "Abbruch von Gebäuden" ist ab 01.01.2010 das Ausfüllen eines neuen Erhebungsbogens notwendig!

Bitte füllen Sie das entsprechende Formular zusammen mit den anderen Unterlagen aus.

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Letzte Änderung: 08.12.2009