ENTWICKLUNGSBEREICH FLUGFELD

Der Entwicklungsbereich Flugfeld

Bürgerbeteiligung zum Flugplatzgelände geht in die nächste Runde

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Der Stadtrat hat sich in seiner Sitzung am 28.10.2021 den Vorentwurf „Nachbarschaften, Parks und klare Kanten (Konzept 4) als Grundlage für die nun folgende Entwurfsphase für das Flugfeld ausgewählt. Wie bisher schon praktiziert, sollen dabei erneut die Bürgerinnen und Bürger an der Entwicklung mitwirken.


Am Donnerstag, den 19. Mai 2022 fand dazu eine Online-Veranstaltung statt. Die dabei gezeigte Präsentation der Auswertung der letztjährigen Bürgerbeteiligung stellen wir Ihnen als Video zur Verfügung. Die im Chat von den Bürgern gestellten Fragen haben wir mit den Antworten des Planungsteams zusammengefasst. Beides finden Sie unter Bürgerbeteiligung 2022.

Städtebauliches Entwicklungskonzept

Im integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept aus dem Jahr 2012 wurde das Gelände des Flugfelds als einer der Schwerpunkte für die Stadtentwicklung von Neumarkt definiert. Vorgesehen sind dabei sowohl gewerbliche Bauflächen im rückwärtigen Bereich der bestehenden Gewerbe- und Handelsflächen an der Nürnberger Straße, Wohnbauflächen im nördlichen Anschluss an das Wohngebiet Woffenbach nördlich der Bahn, als auch Gemeinbedarfseinrichtungen z.B. Einrichtungen für Bildung und für das Gesundheitswesen.

Um die Entwicklung nun anzustoßen hat der Stadtrat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. in seiner öffentlichen Sitzung am 25.06.2015 die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB beschlossen. Diese Vorbereitenden Untersuchungen dienen insbesondere zur Klärung des Entwicklungsbedarfes und möglicher Umsetzungsinstrumente sowie deren Alternativen.
Stadtverwaltung Neumarkt i.d.OPf.
Stadtplanungsamt
Rathausplatz 1
92318 Neumarkt i.d.OPf.