Das Zentrum Bayern Familie und Soziales -ZBFS- (früher: Versorgungsamt) stellt auf Antrag
- das Vorliegen einer Behinderung und
- den Grad der Behinderung (GdB) sowie u. U. weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen fest.
Antragsformulare erhalten Sie im Ordnungsamt; dort können Sie auch Ihre Anträge zur Weiterleitung an das Zentrum Bayern Familie und Soziales abgeben.
Ab Januar 2013 wird in Bayern nur noch der neue, handliche Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat ausgegeben. Alte Ausweise behalten ihre Gültigkeit, längstens bis zum Ablauf des auf dem Ausweis angegebenen Gültigkeitsdatums.
Es ist nicht erforderlich, einen alten gültigen Ausweis gegen einen neuen umzutauschen!
Gebühren:
Es fallen keine Gebühren an.
Formulare:
Erhalten Sie beim Ordnungsamt oder auf den Internetseiten des Zentrum Bayern Familie und Soziales (Link:
http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/index.html )
Die Antragstellung ist auch online möglich:
www.schwerbehindertenantrag.bayern.de